Das neueste Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist ein Skandal!
Dipl.-Jur. Univ. Jana Thieme
Zertifizierte Datenschützerin
Die abstrakte Gefahr einer Ansteckung wird höher gewichte als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In Berlin gab es eine vergleichbare Entscheidung Anfang Oktober.
